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Zinsenfreie Darlehensvergabe an eine italienische Tochtergesellschaft (EAS 1818 v 12. 3. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-ItalienÖStZ 2001/630ÖStZ 2001, 302 Heft 12 v. 15.6.2001

Gewährt eine österr Muttergesellschaft ihrer italienischen Tochtergesellschaft, an der sie 90% der Anteile hält, ein Darlehen und wird diese Kapitalüberlassung weder in Italien noch in Österreich als verdeckte Einlage, sondern in beiden Staaten als eine fremdübliche konzerninterne Kreditgewährung gewertet, dann ist bei Zugrundelegung des „Fremdverhaltensgrundsatzes“ zu erwarten, dass von der Muttergesellschaft ihrer Tochtergesellschaft fremdübliche Zinsen angelastet werden. Geschieht dies nicht, und lässt sich diese Unterlassung nicht durch besondere Gegebenheiten rechtfertigen, dann ist auf der Grundlage von Art 9 DBA-Italien eine entsprechende Gewinnberichtigung in Italien herbeizuführen.

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