Italienische Sozialversicherungspensionen, die von in Österreich ansässigen Personen bezogen werden, unterliegen gem Art 18 DBA-Italien der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Dies gilt auch für Pensionsnachzahlungen.
Italienische Sozialversicherungspensionen, die von in Österreich ansässigen Personen bezogen werden, unterliegen gem Art 18 DBA-Italien der ausschließlichen Besteuerung in Österreich. Dies gilt auch für Pensionsnachzahlungen.