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Deutsche Bundesknappschaftspension (EAS 1829 v 30. 8. 2000)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland (E,V)ÖStZ 2001/623ÖStZ 2001, 301 Heft 12 v. 15.6.2001

Bei der deutschen Bundesknappschaftspension handelt es sich um Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung iSd Art 10 Abs 2 Z 1 DBA-Deutschland, uzw auch dann, wenn die Zahlungshöhe nicht nur von den Erwerbszeiten, sondern auch von den sogenannten Ersatzzeiten beeinflusst wird. (SWI 2001, 200)

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