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Teilweise Steuerbefreiung einer deutschen BVA-Rente löst keine österr Steuerpflicht aus (EAS 1781 v 11. 1. 2001)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-Deutschland (E,V)ÖStZ 2001/617ÖStZ 2001, 300 Heft 12 v. 15.6.2001

Der Umstand, dass Deutschland durch die Ertragsanteilbesteuerung von Sozialversicherungsrenten aus österr Sicht einen Teil der Rente von der Besteuerung freistellt, hat nicht zur Folge, dass gem Z 27 a lit b SPK zu Art 15 DBA-Deutschland ein österr Besteuerungsanspruch an dieser Rente auflebt, da in diesem Fall kein Qualifikationskonflikt vorliegt. (SWI 2001, 194)

Doppelbesteuerung

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