UStG 1972: § 6 Z 7 bis 16; § 12 Abs 4 und 5
Unter Bedachtnahme auf die Feststellungen der BP und unter Hinweis auf das VwGH -E v 06.03.1989, 87/15/0087, hat das FA im angef B eine Kürzung der VSt nach dem Umsatzverhältnis vorgenommen. Strittig ist im Berufungsverfahren ausschließlich die Aufteilung der aus dem Erwerb der Tabak-Trafik resultierenden VSt auf stpfl und unecht steuerbefreite Umsätze (Aufteilungsmaßstab mit möglichst sachgerechten Ergebnis).