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Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen

Aktuelle RechtsmittelentscheidungenÖStZ 2001/602ÖStZ 2001, 293 Heft 12 v. 15.6.2001

EStG 1988: § 27 Abs 1 Z 4

Der Berufungswerber investierte im Jänner 1994 gemeinsam mit seiner Ehegattin bei einer Anlegerfirma einen Betrag von 200.000 S. Vereinbart war eine „Gewinnbeteiligung“ von 10 % pro Monat bei einer Laufzeit von drei Monaten. Daneben investierte der Berufungswerber im Juni 1994 noch eine Summe von US $ 11.171,-. Die Laufzeit dieser Anlage betrug 12 Monate, die „Gewinnbeteiligung“ 6 % pro Monat. Vereinbarungsgemäß wurde aus der ersten Veranlagung eine Summe von rund 246.000 S ausbezahlt. Der Gewinnanteil des Berufungswerbers betrug rund 23.000 S (246.000 S abzüglich 200.000 S und davon die Hälfte). Aus der zweiten Veranlagung wurden Beträge von rund 7.500 S und 20.500 S an den Berufungswerber ausgezahlt. Diese Beträge sind laut Abrechnung der Anlegerfirma die vereinbarten Erträge für ein bzw drei Monate.

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