Durch unterschiedliche Stückzinsenberechnung bei einem vorzeitigen Verkauf von Zero Bonds kam es dazu, dass die dem Erwerber erstattete KESt höher war als jene, die dem Veräußerer bei derselben Transaktion abgezogen wurde. Die Finanzverwaltung beabsichtige nunmehr, nur noch die so genannte progressive Methode anzuerkennen, die KESt bei derartigen Transaktionen eingehend zu überprüfen und unter Umständen Kreditinstitute für zu viel erstattete oder zuwenig abgezogene KESt zur Haftung heranzuziehen. Der Autor analysiert diese komplexe Problematik und untersucht Konsequenzen für die betroffenen Banken und Anleger.