Im Rahmen des BBG 2001 hat der Gesetzgeber auch das Kommunalsteuergesetz geändert. Diese Änderungen betreffen im Wesentlichen die Neuregelung der KommSt-Pflicht bei der Personalgestellung. Im Beitrag wird die neue Rechtslage genauer besprochen; nach Auffassung der Autoren zeigt sich dabei, dass dem Gesetz keine generelle KommSt-Pflicht für Personalgestellungen durch Körperschaften öffentlichen Rechts entnommen werden kann.