Entschließt sich ein Steuerpflichtiger zum Abbau von Gestein, Talg oder zur Förderung von Bodenschätzen, so entstehen aus der Rekultivierung in späteren Jahren entsprechende Kosten. Der Beitrag umfasst die verwaltungsrechtliche Ausgangssituation sowie Überlegungen zur steuerlichen Einordnung derartiger Kosten, zur Höhe des Passivpostens sowie zur Anwendung von § 9 Abs 5 EStG.
Bodenschatz