Seit 1. 1. 2001 gilt auf Grund der Änderung des KommStG durch das Budgetbegleitgesetz 2001 für die Kommunalsteuerpflicht grundsätzlich der Gestellungsnehmer und nicht der Überlasser als Arbeitgeber. Diese Änderung nehmen die Autoren zum Anlass, sich mit den wesentlichen steuerlichen Aspekten der Personalgestellung auseinander zu setzen. Nach allgemeinen Überlegungen befassen sie sich mit der grenzüberschreitenden Personalgestellung vom Ausland nach Österreich und von Österreich in das Ausland.