Kapitalgesellschaften sind spätestens innerhalb von neuen Monaten nach dem Bilanzstichtag zur Einreichung ihres Jahresabschlusses samt erforderlichen Beilagen verpflichtet. Diese Daten sollen nach der Neutextierung des § 277 HGB auch auf elektronischem Weg dem Firmenbuchgericht übermittelt werden können. Die Autorin bespricht den Inhalt des § 277 HGB, die Umsetzung der Neuregelung und weiterbestehende Alternativen.