Die Einführung der Beschränkung des Verlustabzuges im § 2 Abs 2 b EStG im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2001 wirft Fragen hinsichtlich der Verrechnungstechnik von Verlusten der Jahre 1989/1990 (§ 117 Abs 7 EStG) auf. Der Beitrag dient als Klarstellung der noch offenen Fragen im Bereich der Behandlung der neuen Bestimmungen in Verbindung mit der Verrechnung von Verlustvorträgen aus den Jahren 1989 und 1990.