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Der Separationskurator als Adressat von Abgabenbescheiden (Langheinrich, FJ 4/2001, 122)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtÖStZ 2001/556ÖStZ 2001, 288 Heft 12 v. 15.6.2001

Im Falle einer Verlassenschaft stellt sich die Frage, wer Ansprechpartner der Behörde ist. Es können dies die erbserklärten Erben, ein Verlassenschaftskurator oder ein vom Verlassenschaftsgericht bestellter Separationskurator sein. Die Autorin erörtert, ob der Separationskurator für die Abgabenbehörde ein tauglicher Ansprechpartner ist, inwieweit er die Verlassenschaft vertritt und welche Aufgaben er hat.

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