Im Falle einer Verlassenschaft stellt sich die Frage, wer Ansprechpartner der Behörde ist. Es können dies die erbserklärten Erben, ein Verlassenschaftskurator oder ein vom Verlassenschaftsgericht bestellter Separationskurator sein. Die Autorin erörtert, ob der Separationskurator für die Abgabenbehörde ein tauglicher Ansprechpartner ist, inwieweit er die Verlassenschaft vertritt und welche Aufgaben er hat.