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Welche Vortragende sind ab 1. 1. 2001 lohnsteuerpflichtig?

Mag. Andreas MaschindaÖStZ 2001/518ÖStZ 2001, 250 Heft 11 v. 1.6.2001

Das Budgetbegleitgesetz 20011)1) BGBl I 2000/142.) hat zwei neue Fiktionen im Einkommensteuergesetz verankert, gegen die erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, die aber für Bildungseinrichtungen folgenschwere Auswirkungen haben können: Ab 1. 1. 2001 beziehen nämlich bestimmte Vortragende ohne nähere Prüfung des Beschäftigungsverhältnisses immer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und stehen auch immer in einem steuerlichen Dienstverhältnis. Dies bedeutet neben der Lohnsteuerpflicht auch eine erhebliche Mehrbelastung mit Sozialversicherungsbeiträgen und Administrationsaufwendungen. Die mittels Erlass2)2)Erlass des BMF vom 23. 2. 2001, GZ 07 0104/1-IV/7/01, Änderung der Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 1999 auf Grund des Budgetbegleitgesetzes 2001 (gilt rückwirkend ab 1. 1. 2001).) geänderten Lohnsteuerrichtlinien 1999 enthalten Auslegungshinweise, die teilweise weit über das Gesetz hinausgehen.

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