Nach dem EuGH -Urteil vom 08.03.2001, Rs C-415/98 , „Bakcsi“, kann ein Steuerpflichtiger ein Investitionsgut, das er sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke erwirbt, in vollem Umfang in seinem Privatvermögen belassen und dadurch völlig dem Mehrwertsteuersystem entziehen.
Daraus ergibt sich: