Ergänzung der EStR 2000 und der UStR 2000 im Zusammenhang mit der Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung und der Sportler-Pauschalierungsverordnung:
Mit der Verordnung BGBl II 2000/417 wurde eine Einkünfte- und Vorsteuerpauschalierung für Künstler und Schriftsteller eingeführt. Die Verordnung BGBl II 2000/418 sieht eine pauschale Einkünfteermittlung für selbständig tätige Sportler vor, die überwiegend im Rahmen von Sportveranstaltungen im Ausland auftreten. Beide Verordnungen sind erstmalig bei der Veranlagung für das Jahr 2000 anzuwenden. Im Hinblick auf diese Verordnungen wurden nunmehr auch die EStR 2000 ergänzt, und zwar um die Rz 4361 bis 4369 betreffend Künstler/Schriftstellerpauschalierung sowie die Rz 4370 bis 4378 betreffend Sportlerpauschalierung. Weiters wurden in die UStR 2000 Aussagen betreffend die Künstler/Schriftstellerpauschalierung und die Nichtanwendbarkeit der Sportlerpauschalierungsverordnung aufgenommen (Rz 2251-2253, 2255, 2277 und 2278).