Hat eine schweizerische Genossenschaft ihren österr land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verkauft, und wurde bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes ein auf zwei Jahre (zinsenlos) gestundeter Kaufpreis mit 5,5% abgezinst, sodass in dem nachträglich zufließenden Kaufpreis ein Zufluss von Zinskomponenten enthalten ist, dann handelt es sich hiebei um nachträgliche betriebliche Einkünfte gem § 32 Z 2 EStG 1988 (s auch Rz 5678 EStRL 2000).