Erhält eine deutsche Schauspielakademie, die als gemeinnütziger Verein in Deutschland geführt wird, für ein Theatergastspiel im Rahmen des „Theaters der Jugend“ in Österreich eine Aufwandvergütung, kann diese vom Steuerabzug nach § 99 EStG freigestellt werden. Der dieses Ergebnis bestätigende „Orchestererlass“ (AÖF 1995/112) ist auch auf Theatergastspiele anwendbar (Z 8 des Ergebnisprotokolls über österr-deutsche Konsultationsverfahren vom 7. 6. 1991) (SWI 2001, 153)