Das Signaturgesetz regelt die Erstellung, Verwendung und Zertifizierung von elektronischen Signaturen; die elektronische Signatur ist ein mit den übersandten Daten verknüpfter Code, der wie eine Unterschrift am Ende des Dokuments angebracht ist. Der Verfasser kommt in seinem Beitrag zum Ergebnis, dass die Bestimmungen des Signaturgesetzes nach derzeitiger Rechtslage keine Auswirkungen auf das Gebührengesetz haben.