Für Kfz-Mietverträge (Leasingverträge), die ab dem 1. 7. 2000 abgeschlossen werden (wurden), gilt für vom Vermieter (Leasinggeber) in Auftrag gegebene Reparaturleistungen eine Sonderregelung hinsichtlich des Vorsteuerabzuges. Diese Neuregelung wurde durch eine Ergänzung der UStR 2000 im Interesse einer praktikablen Vollziehung interpretiert. Der Autor stellt die neue Rechtslage dar und erläutert sie anhand von konkreten Beispielen.