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Die „Selbstprüfung“ nach § 271 Abs 2 Z 5 HGB (Bertl/Fraberger, RWZ 3/2001, 88)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2001/459ÖStZ 2001, 235 Heft 10 v. 15.5.2001

Vor dem Hintergrund des § 271 Abs 1 Z 5 HGB stellt sich immer wieder die Frage, ob die Steuerberatung und die Abschlussprüfung eines Unternehmens durch ein und dieselbe Rechtsperson bewerkstelligt werden können. Im Rahmen des „Rechnungswesenlexikons“ wird anhand der einschlägigen Judikatur eine möglichst exakte Trennlinie zwischen erlaubten und nach § 271 Abs 2 Z 5 HGB verbotenen Tätigkeiten gezogen.

Rechnungswesen

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