Im Budgetbegleitgesetz 2001 wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der Verlustverrechnungs- und Verlustvortragsgrenze gem § 2 Abs 2b EStG wiederum eine Sondernorm für Sanierungsgewinne eingeführt. Diese aktuelle Entwicklung im Bereich der Gesetzgebung sowie die Aussagen in den EStR 2000, denen zufolge in Fällen des Zwangsausgleiches Ertragsteuern auf den Sanierungsgewinn nur in Höhe der Quote festzusetzen sind, nimmt der Autor zum Anlass, die Voraussetzungen für einen begünstigten Sanierungsgewinn im Lichte der neueren Judikatur darzustellen.