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Die steuerliche Zulässigkeit der LIFO-Methode und weiterführende Aspekte (Essl, SWK 9/2001, S 306)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 2001/449ÖStZ 2001, 234 Heft 10 v. 15.5.2001

Die steuerliche Zulässigkeit des LIFO-Verfahrens ist gemäß EStR 2000 nur ausnahmsweise gegeben, wenn die tatsächliche Verbrauchsfolge durch die Art der Lagerhaltung dieser Annahme am ehesten entspricht; dies ist durch den Steuerpflichtigen glaubhaft zu machen. Der Autor stellt ausgehend von der handels- und steuerrechtlichen Zulässigkeit dieser Methode weiterführende Überlegungen an, weist auf internationale Aspekte hin und wünscht sich im Ergebnis eine weniger restriktive Verwaltungspraxis bei der steuerlichen Anerkennung des LIFO-Verfahrens.

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