Mit BGBl II 2001/54 wurde die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft kundgemacht. Im Artikel werden die 10 wichtigsten Änderungen gegenüber der bisherigen Pauschalierungsverordnung für die Veranlagungsjahre bis einschließlich 2000 in einer Übersicht dargestellt.
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