Werden Dividenden oder Gewinnanteile an GmbHs, die gemäß § 37 Abs 1 EStG mit dem halben Durchschnittssteuersatz besteuert werden können, in die Veranlagung aufgenommen, führt die in § 33 Abs 10 EStG normierte Berechnungsmethode des halben Durchschnittssteuersatzes nach Auffassung des Autors zu überraschenden Ergebnissen. Die Berechnungen würden zeigen, dass sich die Entscheidungssituation nach dem Budgetbegleitgesetz 2001 weiter verkompliziert.