Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 enthalten im Abschnitt „Vorsorge für Pensionen“ einige Klarstellungen offener Fragen, welche die Praxis der betrieblichen Altersvorsorge in der letzten Zeit aufgeworfen hat (Anrechnung der SV-Pension, Pensionszusage bei fehlendem Aktivlohn, Angemessenheit von Pensionszusagen dem Grunde und der Höhe nach). Der Autor formuliert darüber hinaus einen Vorschlag zur Bewertung von Pensionsverpflichtungen.