Der Ministerrat beschloss am 13. 3. 2001 eine Punktation zur Reform der Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben. An die Stelle der zahlreichen und zum Teil unübersichtlichen Gebühren soll ein „taxativer Katalog aller gebührenpflichtigen Verwaltungshandlungen" treten. Die genauen Kosten jedes gebührenpflichtigen Verwaltungsaktes sollen für den Bürger daraus ersichtlich sein. Die angestrebte Reform, die eine generelle Vereinfachung und die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten zum Ziel hat, soll mit 1. 1. 2002 in Kraft treten.