Die bisher den Höchstgerichten zur Beurteilung vorgelegte Zeitspanne betreffend die im Titel genannte Thematik waren die Jahre 1995-1997. Seit dieser Zeit sind nach Ansicht des Autors Umstände eingetreten, die geeignet sind, den Fortbestand einer gleichartigen Rechtsprechung der Höchstgerichte anzuzweifeln. Diese Umstände betreffen ua die Vereitelung der Auswirkungen des EuGH -Urteiles vom 09.03.2000, C 437/97 . Zur Ausleuchtung der Problematik der Umsetzung des genannten EuGH-Urteiles werden im Beitrag insbesondere bisher nicht allgemein bekannte Materialien und Tatsachen angeführt.