Das BMF hat einen Durchführungserlass zu den einkommensteuerlichen Änderungen im BBG 2001 ausgearbeitet. Der Erlass behandelt die Einführung der Verlustverrechnung bzw der Verlustvortragsgrenze, die 80%-Einschränkung bei den Rückstellungen, den neuen Ausgleichsposten beim Leasing, die Abschaffung des Investitionsfreibetrages sowie die Absenkung des AfA-Satzes bei Betriebsgebäuden von 4% auf 3%. Der Erlass wurde ua der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zur Begutachtung übermittelt. Nach Ende der Begutachtungsfrist (31. 5.) wird die endgültige Fassung im Juni veröffentlicht werden.