Vor einigen Tagen hat ein Gesetzesentwurf den Ministerrat passiert, in dem eine Härteausgleichsregelung für Bezieher von Unfallrenten beschlossen worden ist. Die Eckwerte der Regelung:
Es bleibt bei der - ab 1. 1. 2001 eingeführten - Steuerpflicht der Unfallrenten.Übersteigt das zu versteuernde Einkommen nicht den Jahresbetrag von 230.000 S, so können die Bundessozialämter eine Härteausgleichszahlung im Ausmaß der auf die Unfallrenten entfallenden Steuerlast auszahlen.