Der VfGH hat die SpESt nicht zur Gänze aufgehoben, sondern nur insoweit als sie bei den Kreditinstituten durch einen Steuerabzug zu erheben ist. Daraus folgt ab 1.10. 2001:
Der VfGH hat die SpESt nicht zur Gänze aufgehoben, sondern nur insoweit als sie bei den Kreditinstituten durch einen Steuerabzug zu erheben ist. Daraus folgt ab 1.10. 2001: