In mehreren Verfahren vor dem EuGH wurden und werden österreichische Abgabentatbestände auf ihre EU-Konformität geprüft. Der Verfasser geht der Frage nach, ob und wie Steuerzahler für den Fall eines Negativ-Urteils des EuGH eine Rückzahlung erlangen können. Seines Erachtens könne die Erstattung von Abgabenzahlungen, die auf Grund gemeinschaftsrechtswidriger Gesetze geleistet wurden, mangels anderer Verfahren mittels Klage nach Art 137 B-VG betrieben werden. Die Einführung entsprechender Erstattungsverfahren sowie von Verjährungsvorschriften sei jedoch dringend geboten.