Mit Erlass vom 16. 7. 1999 hat das BMF die Finanzämter angewiesen, die Steuer auf den Sanierungsgewinn in bestimmten Fällen anteilig nicht festzusetzen. Die Autorin untersucht den Anwendungsbereich des Erlasses, die Anwendungsvoraussetzungen sowie die Wirkung der Regelung.
Anwendung