Der „Steuerinsider“ begrüßt die Bemühungen der Verwaltung um vermehrte Akzeptanz durch die Abgabepflichtigen, um materielle Verbesserungen der Infrastruktur und um Motivation der Mitarbeiter; er verweist in diesem Zusammenhang auf einen BMF-Erlass aus dem Jahre 1956, dessen Beachtung einiges erleichtert hätte.
Abgabepflicht