Der Beitrag befasst sich mit den Beschlüssen vom 15. 12. 1999, wonach der VfGH die Behandlung von Beschwerden abgelehnt hat, mit denen eine Verfassungswidrigkeit der Erhebung einer Getränkesteuer auf alkoholfreie Getränke in Folge einer möglichen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der Getränkebesteuerung von alkoholischen Getränken releviert wurde.
Ablehnungsbeschluss