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Ministerrat legt Eckwert fürGetränkesteuerersatz fest

Die erste Seite aktuellÖStZ 2000/404ÖStZ 2000, 189 Heft 8 v. 15.4.2000

In der Ministerratssitzung vom 11. 4. 2000 wurden folgende Eckwerte für einen Getränkesteuerersatz festgelegt:

Anhebung der Biersteuer von dzt 2,40 S/Liter ab 1. 6. 2000 auf 0,25 EURO/Liter (ds 3,44 S)Anhebung der Alkoholsteuer von dzt 100 S/Liter ab 1. 6. 2000 auf 10 EURO/Liter (ds 138 S)

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