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Lizenzabfindungen sind gem § 38 EStGbegünstigt

ErlassrundschauÖStZ 2000/388ÖStZ 2000, 177 Heft 7 v. 1.4.2000

EStG: § 38

Angefragter Sachverhalt:

Einem als Dienstnehmer tätig gewesenen Erfinder, dem während der Aktivitätszeit Diensterfindungsvergütungen (§ 67 Abs 7 EStG) zugeflossen sind und dem nach Pensionierung keine Bezüge mehr von seinem ehemaligen Arbeitgeber zufließen, sollen seine Ansprüche auf (künftige) Lizenzzahlungen durch eine Einmalzahlung abgefunden werden.

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