ErlassrundschauÖStZ 2000/385ÖStZ 2000, 176 Heft 7 v. 1.4.2000
Gemäß § 4 Abs 4 Z 8 lit b EStG müssen die Aus- oder Fortbildungsdienstleistungen nach der tatsächlichen Geschäftsführung der (Bildungs-)Einrichtung einem unbestimmten Personenkreis angeboten werden.