„Aktueller Umsatzsteuerfall: Vorsteuererstattung an ausländische
Unternehmer - Hotelrechnung“ (ÖStZ 2000/ArtNr 8):
Ich erlaube mir, auf eine krasse Fehlzitierung in dem oa Artikel hinzuweisen:
Unter dem Titel „Rechnungsadressat“ wird im zweiten Satz behauptet: „Diese Bestimmung hat auch für ausländische Unternehmer Gültigkeit (Ruppe, UStG 1994, § 13 Tz 21).“