Bietet eine österr gewerblich tätige Computerfirma Softwareleistungen über einen in Liechtenstein aufgestellten Server an, dann stellt dieser Server aus österr Sicht eine Betriebstätte iSd DBA-Liechtenstein dar (EAS 926). Da jedoch im Bereich des DBA-Liechtenstein auch bei gewerblichen Einkünften das Anrechnungsverfahren anzuwenden ist, sind die der liechtensteinischen Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne in die österr Besteuerungsgrundlage einzubeziehen. (SWI 2000, 56)