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Serveraufstellung in Liechtenstein (EAS 1574 v 20.12.1999)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-LiechtensteinÖStZ 2000/370ÖStZ 2000, 160 Heft 6 v. 15.3.2000

Bietet eine österr gewerblich tätige Computerfirma Softwareleistungen über einen in Liechtenstein aufgestellten Server an, dann stellt dieser Server aus österr Sicht eine Betriebstätte iSd DBA-Liechtenstein dar (EAS 926). Da jedoch im Bereich des DBA-Liechtenstein auch bei gewerblichen Einkünften das Anrechnungsverfahren anzuwenden ist, sind die der liechtensteinischen Betriebstätte zuzurechnenden Gewinne in die österr Besteuerungsgrundlage einzubeziehen. (SWI 2000, 56)

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