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Luxemburgischer Gesellschafter-Geschäftsführer einer österr GmbH (EAS 1575 v 20.12.1999)

Anfragebeantwortungen des BMF1)DBA-LuxemburgÖStZ 2000/371ÖStZ 2000, 160 Heft 6 v. 15.3.2000

Bezüge eines in Luxemburg ansässigen Gesellschafter-Geschäftsführers einer österr GmbH unterliegen als Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit der Zuteilungsregel für selbstständige Arbeit (Art 12 DBA-Luxemburg). Nimmt der Gesellschafter seine Tätigkeit von Luxemburg und Deutschland aus wahr und steht ihm hiefür in Österreich keine feste Einrichtung (zB Büroraum) zur Verfügung, dann sind die Bezüge in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Die Ansässigkeit in Luxemburg müsste auf Vordruck ZS-L1 nachgewiesen werden. (SWI 2000, 57)

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