EStG 1988: § 24
Die Erbin eines Apothekenunternehmens veräußerte den Betrieb und das Betriebsgrundstück, wobei die Gattin des ursprünglichen Betriebsinhabers Hälfteeigentümerin (des Betriebsgebäudes) war. Der 1993 noch vom Erblasser abgeschlossene Betriebskaufvertrag wurde - infolge des Todesfalles - von der zuständigen Pflegschaftsbehörde nicht mehr genehmigt. Die Erbin wurde noch vor dem Tode des Erblassers zur Sachwalterin der Mutter bestellt. Der Betriebskaufvertrag wurde zuerst angefochten, Betrieb und Grundstück wurden aber am 1. 1. 1994 übergeben.