EStG 1988: § 16, § 20
Der Berufungswerber ist Versicherungsangestellter. In dem vom Finanzamt erlassenen Einkommensteuerbescheid für 1996 wurden die Aufwendungen für ein Tennisabonnement iHv S 13.200,- nicht anerkannt und das beantragte Kilometergeld iHv S 182.322,50 um S 44.322,50 gekürzt.
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