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Veranstaltung von Betriebsausflügen (Gurtner, SWK 1/2000, S 34)

ÖStZ 2000/336ÖStZ 2000, 149 Heft 6 v. 15.3.2000

Im Rahmen von Betriebsprüfungen wurde seitens der Finanzverwaltung mehrfach die Rechtsansicht vertreten, dass die Veranstaltung eines Betriebsausfluges als Reiseleistung gemäß § 23 UStG 1994 zu qualifizieren sei. Dies hätte zur Folge, dass dem Unternehmer der Vorsteuerabzug für die Vorleistungen (zB Bus-, Eintritts-, Nächtigungskosten) versagt wird. Der Autor lehnt eine derartige Rechtsansicht - bis auf einige Ausnahmefälle - grundsätzlich ab.

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