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Berechtigt eine „elektronische Rechnung“ zum Vorsteuerabzug? (Kutschera, SWK 1/2000, S 32)

ÖStZ 2000/335ÖStZ 2000, 149 Heft 6 v. 15.3.2000

Ausschließlich elektronisch übermittelte „Rechnungen“ konnten bisher nicht alleine zum berechtigten Vorsteuerabzug führen. Es musste immer eine Urkunde - zumindest eine Sammelabrechnung - physisch an den Abnehmer übergeben werden. Durch die gesetzlich geregelte „sichere elektronische Signatur“ im Signaturgesetz sei es nach Ansicht des Verfassers nunmehr möglich, dass eine E-Mail als Rechnung iSd § 11 UStG gilt.

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