Im Hinblick auf die jüngste VwGH-Entscheidung betreffend Übergangsgewinne erscheint der BMF-Erlass „Außerordentlichkeit der Einkünfte und freiwilliger Wechsel der Gewinnermittlungsart“ als gesetzwidrig.
Im Hinblick auf die jüngste VwGH-Entscheidung betreffend Übergangsgewinne erscheint der BMF-Erlass „Außerordentlichkeit der Einkünfte und freiwilliger Wechsel der Gewinnermittlungsart“ als gesetzwidrig.