Sachverhalt:
A ist ein unbeschränkt steuerpflichtiger 25%-Gesellschafter einer GmbH, gleichzeitig Dienstnehmer der GmbH und Erfinder. Seine Erfindung ist patentrechtlich geschützt, Patentinhaber ist die GmbH. Für die Verwertung des Patents erhält A von der GmbH (angemessene) Lizenzvergütungen. Es werden von A weitere Ergänzungserfindungen gemacht.
Angefragt wird die steuerliche Behandlung der Lizenzgelder bei A.