ErlassrundschauÖStZ 2000/278ÖStZ 2000, 127 Heft 5 v. 1.3.2000
§ 31 Abs 2 Z 2 EStG sieht vor, dass Maßnahmen des Steuerpflichtigen, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Anteiles im Sinne des Abs 1 führen, als Veräußerung gelten.