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Ausweitung des Auslandskünstlerlasses (EAS 1556 v 17. 11. 1999)

Anfragebeantwortungen des BMF1)AußensteuerrechtÖStZ 2000/252ÖStZ 2000, 98 Heft 4 v. 15.2.2000

EStG 1988: § 103

Durch den BMF -Erlass v 15.04.1999, AÖF 1999/111, sollte keine steuerliche Begünstigung, sondern lediglich eine Verwaltungsvereinfachung herbeigeführt werden; es sollte dann, wenn mit ausreichender Sicherheit erkennbar ist, dass im Rahmen von Nachfolgeveranlagungen gem § 102 Abs 1 Z 3 EStG 1988 die gesamte Abzugsteuer wieder rückzuerstatten ist, der Steuerabzug von vornherein unterbleiben. Seitens des BMF bestehen keine Bedenken, die Erlassregelung auch bei Abhaltung von inländischen Kongress- und Seminarveranstaltungen sinngem anzuwenden. (SWI 2000, 3)

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