Aus Anlass der Verhandlungen mit der Schweiz zur Revision des DBA-Schweiz wurden auch grundsätzliche Fragen der Abkommensauslegung
einvernehmlich geregelt. Im Folgenden werden die in Protokollform vereinbarten Auslegungsfragen - ausgenommen die kursiv angefügten Anmerkungen - im Originalwortlaut wiedergegeben: